Zivilrecht
Schuldrecht BT - gesetzliche Schuldverhältnisse Skript
Schuldrecht BT - gesetzliche Schuldverhältnisse Skript
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Dein Skript für GoA, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht
Das Schuldrecht BT Skript – Gesetzliche Schuldverhältnisse bietet dir auf 73 Seiten eine strukturierte, kompakte und verständliche Zusammenfassung der zentralen gesetzlichen Schuldverhältnisse im Zivilrecht. Es eignet sich perfekt für Studierende in jeder Phase des Studiums – zur Erarbeitung, Wiederholung oder Klausurvorbereitung.
Das Skript behandelt systematisch und praxisnah:
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA):
-
Grundlagen, Funktionen und Abgrenzung
-
Echte und unechte GoA, inkl. fremdes Geschäft, Fremdgeschäftsführungswille und Geschäftsführung ohne Auftrag
-
Rechtsfolgen, Haftungsverteilung, irrtümliche und angemaßte Geschäftsführung
Bereicherungsrecht:
-
Systematische Darstellung der Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen
-
condictio indebiti, condictio ob causam finitam, condictio ob rem, condictio ob turpem
-
Eingriffs-, Durchgriffs-, Rückgriffs- und Verwendungskondiktion
-
Umfang des Anspruchs: Wertersatz, Nutzungsherausgabe, verschärfte Haftung, Entreicherung
-
Besonderheiten bei Rückabwicklung gegenseitiger Verträge und Mehrpersonenverhältnissen
Deliktsrecht:
-
Grundlagen und Struktur des Deliktsrechts
-
Tatbestände: § 823 I, § 823 II, § 826, § 831, § 832 BGB u. a.
-
Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzung, Produzentenhaftung, Produkthaftung
-
Schadensersatzvoraussetzungen, Prüfungsschemata, Rechtfertigungsgründe, Verschulden
-
Spezielle Fälle: Kreditgefährdung, Tierhalterhaftung, Kfz-Halterhaftung, Schutzgesetzverletzungen
Deine Vorteile:
- Klarer Aufbau mit zahlreichen Schaubildern, Prüfungsschemata und Beispielsfällen
- Ideal zum Nachschlagen, Lernen und Wiederholen
- Examsrelevante Schwerpunkte prägnant erklärt
Versandbedingungen
Der Versand ist kostenlos.
Die Datei wird dir als PDF per E-Mail zugesendet. In der Regel erfolgt die Zustellung innerhalb von 2 Stunden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden.
Share
